ISAE 3402 Typ II
Internationaler Prüfungsstandard für ausgelagerte Dienstleistungen. Typ II bescheinigt nicht nur die Ausgestaltung der Kontrollen, sondern ihre Wirksamkeit über einen Prüfungszeitraum.
Dreizehn Funktionen aus einer Hand — einzeln buchbar, aufeinander abgestimmt und mit klarer Trennung zwischen operativer Bearbeitung, unabhängiger Überwachung und Prüfung.
Regulierte Unternehmen müssen Kontrollfunktionen besetzen, unabhängig von ihrer Größe. Ob Geldwäschebeauftragter, Compliance Officer nach WpHG oder MaRisk, Informationssicherheitsbeauftragter, Datenschutzbeauftragter oder Interne Revision: Die Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit, Vertretung und laufende Fortbildung gelten in der Zweipersonen-Niederlassung wie im mittelständischen Institut. S+P Compliance stellt diese Funktionen als Auslagerungsleistung — mit benannter Person, dokumentierter Eignung, definierten Berichtswegen und laufender Berichterstattung an die Geschäftsleitung.
Was Sie erhalten
Prüfungssicher für BaFin und Abschlussprüfer
Wer eine Kontrollfunktion auslagert, muss die Wirksamkeit der Kontrollen beim Dienstleister beurteilen können. Unsere Prüfungsberichte und Zertifikate liefern diesen Nachweis, ohne dass Sie selbst prüfen müssen.
Internationaler Prüfungsstandard für ausgelagerte Dienstleistungen. Typ II bescheinigt nicht nur die Ausgestaltung der Kontrollen, sondern ihre Wirksamkeit über einen Prüfungszeitraum.
Deutscher Prüfungsstandard mit gleicher Zielrichtung. Ihr Abschlussprüfer kann den Bericht unmittelbar für die Beurteilung des internen Kontrollsystems heranziehen.
Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem für den Standort Unterföhring — relevant, weil ausgelagerte Kontrollfunktionen mit sensiblen Kunden- und Transaktionsdaten arbeiten.
Zertifiziertes Qualitätsmanagement für den Standort Unterföhring, Grundlage für dokumentierte und wiederholbare Abläufe in der Leistungserbringung.
Bewertung von Nachhaltigkeit und verantwortungsvoller Unternehmensführung durch eine unabhängige Stelle — zunehmend Teil der Lieferantenprüfung regulierter Unternehmen.
Sie erhalten die Berichte für Ihre Auslagerungsakte. Damit ist die Überwachungspflicht gegenüber dem Dienstleister dokumentiert, ohne dass Ihre Interne Revision eigene Prüfungshandlungen bei uns durchführen muss.
Die ISO-Zertifizierungen gelten für den Standort Unterföhring. Zertifiziert sind das Managementsystem und die Leistungserbringung, nicht die einzelne Person oder die bestellte Funktion. Für die persönliche Eignung der benannten Funktionsträger legen wir Ihnen die Nachweise zu Sachkunde und Zuverlässigkeit gesondert vor.
Was S+P als bestellte Funktion übernimmt
Was beim Unternehmen bleibt
Die Auslagerung verlagert die Ausführung, nicht die Verantwortung. Ihr Unternehmen bleibt gegenüber der Aufsicht verantwortlich und muss die ausgelagerte Funktion steuern, überwachen und beurteilen können. Berichtswege, Kennzahlen, Weisungs- und Prüfungsrechte werden dafür vertraglich verankert.
Eine Kontrollfunktion intern zu besetzen bindet mehr als eine Stelle. Es braucht Sachkunde, die laufend fortgeschrieben wird, eine eingearbeitete Vertretung für Urlaub und Krankheit, Zugang zu aktuellen Auslegungshinweisen und genug Distanz zum operativen Geschäft, um es unabhängig überwachen zu können. In kleineren Einheiten übernimmt die Funktion häufig jemand, der zugleich im Tagesgeschäft steht — und damit die eigene Arbeit beaufsichtigt.
Die Auslagerung löst beide Probleme zugleich: Sie bringt Fachkompetenz, die sich über viele Mandate finanziert, und sie schafft die Distanz, die eine unabhängige Überwachung braucht. Der Aufwand verlagert sich vom Aufbau und Halten der Kompetenz auf die Steuerung des Dienstleisters — was für die Geschäftsleitung eine deutlich kleinere Aufgabe ist, aber keine, die entfallen kann.
Genau hier liegt die Grenze. Auslagerung ist keine Abgabe der Verantwortung. Das Unternehmen muss die Leistung steuern können, also wissen, was geprüft wurde, was offen ist und welche Risiken bestehen. Deshalb gehören Berichtswege, Kennzahlen, Eskalationsschwellen und Prüfungsrechte in den Vertrag — nicht als Formalie, sondern weil sie die Steuerungsfähigkeit erst herstellen.
Sechs Situationen, in denen Unternehmen eine Funktion auslagern.
Der bisherige Amtsinhaber ist ausgeschieden, eine Nachbesetzung dauert. Die Pflicht besteht in der Zwischenzeit fort, und eine unbesetzte Kontrollfunktion ist einer der Punkte, die in Prüfungen sofort auffallen.
Die Anforderungen entwickeln sich laufend weiter. Eine Person, die die Funktion neben anderen Aufgaben trägt, kann den Stand kaum halten — und muss ihn im Zweifelsfall belegen können.
Wer im Tagesgeschäft mitarbeitet und dieselben Prozesse überwachen soll, kann seine Unabhängigkeit nicht belegen. In kleinen Einheiten ist das häufig strukturell bedingt und ohne externe Lösung nicht auflösbar.
Die Funktion hängt an einer Person. Fällt sie aus, ruht die Kontrolle oder wird formal von jemandem übernommen, der die Sachverhalte nicht kennt. Eine dokumentierte Vertretung gehört zur Bestellung dazu.
Prüfer haben Ausstattung, Unabhängigkeit, Berichterstattung oder Dokumentation der Funktion beanstandet. Die Mängelbeseitigung braucht Kapazität und Fachlichkeit, die intern gerade fehlen.
Eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft wird aufgebaut. Die Funktionen müssen ab dem ersten Tag besetzt sein, während das lokale Team erst entsteht und die Gruppenvorgaben zu übersetzen sind.
Gruppiert nach Aufgabenfeld. Jede Funktion lässt sich einzeln oder in Kombination beauftragen.
Bestellte Funktion nach § 7 GwG mit Risikoanalyse, internen Sicherungsmaßnahmen, Monitoring, Verdachtsfallprozess und Berichterstattung.
Zur Auslagerung GeldwäschebeauftragterThe same function presented for international institutions, with reporting to the German FIU and bilingual documentation for head office.
Outsourcing MLROSteuerung der Anforderungen aus dem Einsatz künstlicher Intelligenz: Anwendungsverzeichnis, Risikoeinstufung, Kontrollen und Dokumentation.
Zur Auslagerung AI Compliance OfficerÜberwachung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben, Beratung der Fachbereiche, unabhängige Challenge und Berichterstattung an die Geschäftsleitung.
Zur Auslagerung Compliance OfficerIdentifikation wesentlicher rechtlicher Regelungen, Hinwirken auf angemessene Verfahren und Kontrollen sowie Bericht an die Geschäftsleitung.
Zur Auslagerung MaRisk Compliance OfficerCompliance-Funktion nach § 80 WpHG mit Überwachungsplan, Kontrollhandlungen im Wertpapiergeschäft und Berichterstattung.
Zur Auslagerung WpHG Compliance OfficerAufbau und Betrieb des Informationssicherheits-Managementsystems, Schutzbedarfsfeststellung, Kontrollen und Berichterstattung.
Zur Auslagerung InformationssicherheitsbeauftragterBestellte Funktion nach der Datenschutz-Grundverordnung mit Verarbeitungsverzeichnis, Beratung, Schulung und Kontrolle.
Zur Auslagerung DatenschutzbeauftragterDie Zusammenstellung der Module, ihre Kombinationsmöglichkeiten und der Zuschnitt auf Institutstyp und Risikolage.
Zum Compliance PackageSteuerung, Kontrolle und Dokumentation von Auslagerungen: Register, Risikobewertung, Vertragsanforderungen und laufende Überwachung.
Zum AuslagerungsmanagementErstellung und fristgerechte Einreichung der XBRL-Meldungen ohne eigene Software im Haus, mit Plausibilisierung und Nachweisführung.
Zur Auslagerung XBRL-MeldewesenUnabhängige Prüfung von Governance, Risikomanagement, Compliance und internem Kontrollsystem mit Prüfungsplanung und Follow-up.
Zur Auslagerung Interne RevisionIndependent assurance over governance, risk management and controls, with audit planning, findings and follow-up reporting.
Outsourcing Internal AuditWerden mehrere Funktionen beauftragt, wird die Trennung der Verteidigungslinien vertraglich und organisatorisch abgebildet. Insbesondere prüft die von S+P gestellte Interne Revision eine ebenfalls von S+P wahrgenommene Kontrollfunktion nicht ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen: In solchen Fällen wird der Prüfungsumfang angepasst, eine unabhängige Prüfungsinstanz eingesetzt oder eine dokumentierte Ausnahmelösung gewählt. Die Systematik dahinter beschreibt die fachliche Einordnung zum Three-Lines-Modell.
Die Funktion wird von einer namentlich benannten Person mit dokumentierter Sachkunde wahrgenommen, mit eingearbeiteter Vertretung.
Kontrollhandlungen folgen einem abgestimmten Jahresplan mit definierten Prüffeldern, Stichproben und Terminen.
Berichterstattung erfolgt unmittelbar an die Geschäftsleitung, bei Bedarf an das Aufsichtsorgan, ohne Zwischenstufe im operativen Bereich.
Kontrollnachweise, Feststellungen, Maßnahmen und Berichte werden strukturiert dokumentiert und bleiben jederzeit abrufbar.
Vier Formate, abhängig von Anlass und Dauer.
Die Funktion wird dauerhaft von S+P wahrgenommen, mit Jahresplanung, laufender Berichterstattung und fester Ansprechperson.
Befristete Wahrnehmung bei Vakanz, Elternzeit oder längerer Abwesenheit, mit geordneter Übergabe an die interne Nachfolge.
Die Funktion bleibt intern besetzt, S+P stellt die Vertretung und sichert damit die Handlungsfähigkeit bei Abwesenheit.
Erstaufbau der Funktion bei einer neuen Einheit oder Aufarbeitung von Feststellungen zur Funktionsfähigkeit.
Sie schildern Institutstyp, Geschäftsmodell, betroffene Funktionen und Anlass. Wir klären den Umfang und offene Punkte im Gespräch.
Sie erhalten ein Angebot mit Leistungsumfang, benannter Person, Zeitbudget, Berichtsformat und Konditionen.
Der Vertrag regelt Aufgaben, Kompetenzgrenzen, Weisungs- und Informationsrechte, Berichtswege, Prüfungsrechte und Kündigungsmodalitäten. Die Unterlagen für Bestellung und Anzeige bereiten wir vor.
Einarbeitung, Bestandsaufnahme, Abstimmung der Risikoanalyse und des Kontrollplans. Danach läuft die Funktion in der vereinbarten Taktung.
Die ausgelagerte Funktion arbeitet in der zweiten oder dritten Verteidigungslinie. Sie setzt Standards, überwacht Risiken und berichtet unabhängig — sie führt aber nicht dauerhaft die operativen Prozesse aus, die sie anschließend beurteilen soll.
Wird zusätzlich operative Bearbeitungskapazität benötigt, erbringt S+P diese über die 1st Line Services mit getrennten Teams, Rollen, Berechtigungen und Berichtswegen. Die Systematik beschreibt die fachliche Einordnung zum Three-Lines-Modell.
| Ebene | Aufgabe | Wer |
|---|---|---|
| Geschäftsleitung | Bestellt die Funktion, verabschiedet den Rahmen, verantwortet die Umsetzung | Ihr Unternehmen |
| Erste Linie | Führt Prozesse aus, pflegt Daten, bearbeitet Vorgänge, dokumentiert Nachweise | Ihre Fachbereiche oder S+P 1st Line Services |
| Zweite Linie | Setzt Standards, überwacht Risiken, challengt, eskaliert und berichtet | Die von S+P gestellte Kontrollfunktion |
| Dritte Linie | Prüft Governance, Risikomanagement und Kontrollen unabhängig | Interne Revision, bei Mehrfachmandat mit angepasstem Prüfungsumfang |
Die Pflicht ist erfüllt, ohne dass erst eine Stelle geschaffen und besetzt werden muss.
HandlungsfähigkeitEignung, Fortbildung und Vertretung sind dokumentiert und gegenüber Prüfern nachweisbar.
NachweisDie Funktion steht außerhalb des operativen Geschäfts und kann es deshalb unabhängig beurteilen.
GovernanceVertretung und Team sichern die Handlungsfähigkeit auch bei Urlaub, Krankheit und Wechseln.
KontinuitätEinzelne Funktionen oder ein abgestimmtes Paket, jederzeit erweiterbar bei neuen Anforderungen.
FlexibilitätStatt Aufbau und Halten der Kompetenz bleibt die Steuerung eines Dienstleisters mit klaren Berichtswegen.
EntlastungOperative Bearbeitungskapazität für datenintensive und dokumentationspflichtige Prozessschritte.
Zum Hub 1st Line ServicesDie fachliche Einordnung, wie sich erste, zweite und dritte Verteidigungslinie abgrenzen.
Zur fachlichen EinordnungVorbereitung auf das europäische Regelwerk zur Geldwäscheprävention bis zum 10. Juli 2027.
Zur AMLR ReadinessHerstellerunabhängige Fachkonzeption, Kalibrierung und Testing für KYC-, Screening- und Monitoring-Systeme.
Zu Compliance Technology ServicesKennzahlen, Maßnahmen und Nachweise an einer Stelle als Grundlage für Berichterstattung und Prüfungsvorbereitung.
Zum Compliance CockpitQualifizierung für Compliance-Funktionen, Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane mit Teilnahmenachweis.
Zu den SeminarenRückmeldungen aus laufenden Auslagerungsmandaten.
Wir sind ein reguliertes FinTech mit ZAG-Lizenz. Das Compliance Package hat unsere Organisation nicht nur abgesichert, sondern auch effizienter gemacht.
Die Auslagerung unserer Geldwäsche-Funktion war ein echter Befreiungsschlag. Wir profitieren von geprüften Prozessen, einem erfahrenen Team und klaren Vertretungsregeln.
S+P hat für uns das komplette Set übernommen: Geldwäsche, Hinweisgeberstelle, Embargo. Alles läuft über strukturierte Prozesse, und die Prüfungsunterlagen sind jederzeit griffbereit.
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft profitieren wir besonders vom integrierten Reporting und der nahtlosen Dokumentation — prüfungssicher auf Knopfdruck.
Mit der Auslagerungslösung konnten wir sicherstellen, dass unsere Compliance-Funktionen dauerhaft besetzt und prüfungssicher dokumentiert sind — ohne Personalengpässe oder Ausfallrisiken.
Unsere Gesellschaft steht unter hohem regulatorischem Druck. S+P hat uns geholfen, die MaRisk- und Geldwäschefunktionen professionell auszulagern, inklusive laufender Risikoüberwachung und Reporting an die Geschäftsleitung.
Die Auslagerung von Kontrollfunktionen ist grundsätzlich zulässig und in der Praxis verbreitet. Voraussetzung ist ein Auslagerungsvertrag, der Aufgaben, Weisungs-, Informations- und Prüfungsrechte, Berichtswege und Kündigungsmodalitäten regelt, sowie die Steuerung und Überwachung der ausgelagerten Leistung durch das Unternehmen. Bei bestimmten Funktionen ist die Aufsicht zu informieren. Den konkreten Rahmen klären wir vor Vertragsbeginn anhand von Institutstyp und Geschäftsmodell.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verbleibt beim auslagernden Unternehmen. Die Auslagerung verlagert die Ausführung, nicht die Verantwortung. S+P nimmt die Funktion nach den vertraglich vereinbarten Aufgaben wahr und haftet im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung für die Ordnungsmäßigkeit der eigenen Leistung. Die Geschäftsleitung bleibt gegenüber der Aufsicht verantwortlich und muss die ausgelagerte Funktion steuern und beurteilen können.
Ja. Jede Funktion lässt sich einzeln beauftragen. Häufig beginnt die Zusammenarbeit mit einer Funktion und wird später erweitert. Werden mehrere Funktionen beauftragt, achten wir auf die Trennung der Verteidigungslinien: Die von S+P gestellte Interne Revision prüft eine ebenfalls von S+P wahrgenommene Kontrollfunktion nicht ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Das hängt von Funktion, Institutstyp und dem Stand der vorhandenen Unterlagen ab. Vor der Bestellung sind Eignung und Zuverlässigkeit zu dokumentieren, bei bestimmten Funktionen ist zudem die Aufsicht zu informieren. Nach Vertragsabschluss folgen Einarbeitung, Bestandsaufnahme und Abstimmung des Kontrollplans. Den realistischen Zeitrahmen nennen wir im Erstgespräch anhand Ihrer Ausgangslage.
Über unsere Prüfungsberichte nach ISAE 3402 Typ II und IDW PS 951 Typ II. Typ II bescheinigt nicht nur die Ausgestaltung der Kontrollen, sondern ihre Wirksamkeit über einen Prüfungszeitraum. Sie erhalten die Berichte für Ihre Auslagerungsakte, sodass die Überwachungspflicht dokumentiert ist, ohne dass Ihre Interne Revision eigene Prüfungshandlungen bei uns durchführen muss. Hinzu kommen die Zertifizierungen nach ISO 9001 und ISO/IEC 27001 für den Standort Unterföhring.
Zwei Punkte. Erstens die Sachkunde: Sie finanziert sich über viele Mandate und lässt sich laufend fortschreiben, was in einer einzelnen Stelle schwer darstellbar ist. Zweitens die Unabhängigkeit: In kleineren Einheiten übernimmt die Funktion intern häufig jemand, der zugleich im Tagesgeschäft steht — die externe Besetzung löst diesen strukturellen Konflikt. Hinzu kommen Vertretung und Verfügbarkeit, die intern an einer Person hängen.
Über den Auslagerungsvertrag und die vereinbarte Berichterstattung. Festgelegt werden Berichtsturnus und -format, Kennzahlen, Eskalationsschwellen sowie Weisungs-, Informations- und Prüfungsrechte einschließlich der Rechte von Interner Revision, Abschlussprüfer und Aufsicht. Damit behält die Geschäftsleitung die Steuerungsfähigkeit, die sie für ihre fortbestehende Verantwortung benötigt.
S+P Compliance besetzt Ihre Kontrollfunktionen mit benannten Personen, dokumentierter Sachkunde und belastbarer Vertretung — einzeln oder als abgestimmtes Paket, mit klarer Trennung der Verteidigungslinien und Berichtswegen, die Ihre Geschäftsleitung handlungsfähig halten.

Achim Schulz verantwortet die S+P Compliance Services. Da S+P als Dienstleister für regulierte Institute fortlaufend von Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörden geprüft wird, ist die Prüfungsexpertise seines Teams immer auf dem neuesten Stand. Ihr Vorteil: Er weiß aus der täglichen Praxis exakt, welche Nachweise und Kontrollen in aktuellen Audits zwingend gefordert werden. Diese tagesaktuelle Expertise fließt direkt in Ihre Auslagerung ein. Sie profitieren von zertifizierten Prozessen (IDW PS 951, ISO), die jedem Audit durch die BaFin oder Ihren Abschlussprüfer absolut sicher standhalten.
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